Parker Higgins is a Staff Activist at the Electronic Frontier Foundation (EFF) and occasional author at Netzpiloten.de. We ask Parker some questions about the SOPA and PIPA in the USA and what it mean to us in Europe.

1. The two US bills SOPA & PIPA were just averted after massive criticism. Can you sum up what they were meant to do, and why they were problematic?

Supporters of the bills argued that SOPA and PIPA were necessary to fight a class of "rogue" foreign sites that have no assets in the U.S., but that were facilitating unauthorized downloading by Americans. These sites, the supporters say, aren't possible to prosecute under existing U.S. law.

There are a couple of issues with that. The first is that there isn't a lot of evidence that these sorts of sites exist as a major problem, which is compounded by the fact that the content industries' numbers are never available for peer review and are notoriously difficult to trust. When the U.S. Trade Representative compiled an "out-of-cycle" report about the "rogue" sites in question, they were only able to list 19 sites. And one of those sites was MegaUpload, which was recently closed by the FBI.

So because the problem's not well-defined, the solution is bound to be a bit rough. In the case of SOPA and PIPA, it was very rough. Civil liberties groups like EFF and the ACLU were joined by first amendment scholars, tech companies, cyber-security experts, and many others in pointing out the collateral damage these bills would cause to the Internet as we know it. And on top of all that, the consensus was that these bills were unlikely to be effective in stemming the problem they identified, because their technical measures would be pretty trivial to circumvent.

SOPA and PIPA hit that sweet spot of unnecessary, harmful, and ineffective that made it easy for people who heard about them to decide they were opposed and let their legislators know about it.

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Das Thema Social Media ist für Unternehmen in der Medienbranche nicht mehr wegzudenken. Um deren Accounts auf Facebook, Twitter und Co. im Web zu betreuen, stellen viele Firmen extra sogenannte Social-Media-Manager ein. Diese Personen kommunizieren aber oftmals nicht bloß im Namen des Unternehmens, sondern geben dem Unternehmen mit ihrer persönlichen Handschrift auch ein Gesicht. Ihr Gesicht. Insofern kann man sich streiten, wer für die Follower verantwortlich ist und wer im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die gewonnenen Leser hat. Die Beantwortung dieser arbeitsrechtlichen Frage ist bislang nicht geklärt, weil sie in der Vergangenheit auch einfach nicht zur Debatte stand. Inzwischen hat sich da aber so einiges geändert und so manche Partei trifft sich derzeit vor dem Richter wieder.

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Disney infinite copyrightEs ist ja nicht ganz unüblich das man, wenn man beispielsweise eine Dokumentation wie PressPausePlay oder sogar ganze Spielfilme wie Sin Nombre schauen will, auch mal auf YouTube nach einem Hit sucht. Bisher waren diese Treffer aber eigentlich eher Glückstreffer und das hochladen solcher Filme wurde von der GEMA, wenn es denn herauskam, meistens mit einer Löschung des Inhalts beantwortet. Das die großen Hollywood-Filmstudios freiwillig Ihre Produktionen auf offenen Plattformen wie der Google-Tochter uploaden, ist so unwahrscheinlich gewesen wie ein Oscar-Gewinn für Johnny Depp oder Harrison Ford (beide gingen bisher immer leer aus). Lediglich Filmtrailer und Making Ofs waren zum Zwecke viraler Verbreitung publiziert worden und dienten eher Werbezwecken statt reiner Nächstenliebe oder der kulturellen Verbreitung.

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UrheberrechtFünf Jahre lang wurde in Frankfurt ein Rechtsstreit um das Urheberrecht ausgefochten. Auf der einen Seite die mächtigen Zeitungsverlage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung und auf der anderen Seite das mühselig ernährende Eichhörnchen Perlentaucher. Grund zur Klage der Verlage war das Geschäftsmodell Perlentauchers, dass sich durch die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen, durch Empfehlung dieser Inhalte sowie den Verkauf dieser Rezessionen an Buchhändler wie amazon.com mit eher schlechtem als rechtem Gewinn einen Namen machte.

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copyrightStellt euch vor, das Internet wäre ein Baseball Stadion und durch bloßes Herunterladen einer Datei, steht Ihr an der Base. Euch gegenüber, der Pitcher, in Gestalt eines böse dreinblickenden Urheberrechtsanwalts. Zwei (Vor)würfe habt Ihr von ihm schon einsacken müssen und alles hängt nun von dem dritten Schlag ab. "Alles" könnte für euch die Ersatzbank heißen. Ihr wisst nicht so recht, wie der Pitcher-Anwalt euch jetzt wieder den finalen Wurf präsentiert. Kommt er direkt? Über die Seiten? Oder überrascht er euch mit etwas nie zuvor Gesehenem?

Es kommt Zweifel auf… Seine Palette an Würfen ist vielfältig und kaum überschaubar. Was tun? Den Schlag wagen oder die Keule fallen lassen und das Feld verlassen, noch bevor der Pitcher-Anwalt zum Wurf ansetzen kann? Dadurch wäre das Spiel jedoch direkt verloren.

"Three Strikes and out!"

Was in diesem Szenario spannend und spielerisch klingen mag, kann im wahren Leben bald zu einem Hausverbot des Baseball Stadions alias des Internets führen. Denn der CDU-Politiker und Rechtsexperte Siegfried Kauder möchte entsprechend des Three-Strikes-Modells aus dem Baseball, ein Verwarn-System für Internetnutzer einführen. Begeht man drei Urheberrechtsverletzungen wird einem das Internet gekappt. Sogar bei der ersten oder zweiten Verwarnung könne man bereits "mit einigen Wochen anfangen" sagt der Politiker...

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Auf der re:publica 2011 haben Netzpiloten und SAE Institute einige Interviews geführt. Dieses Gespräch mit Matthias Spielkamp von irights.info fokussiert das Thema Urheberrecht und die nahe thematische Umgebung: [MEHR]

Der heute morgen von mir veröffentlichte Beitrag: Google sperrt belgische Zeitungen aus! hat sich schneller aufgeklärt als gedacht. Google-Sprecher Echikson erklärte der Nachrichtenagentur AP heute:

"Wir freuen uns, dass Copiepresse uns zugesichert hat, dass wir ihre Websites wieder in den Google-Suchindex aufnehmen können, ohne gerichtlich angeordnete Strafen fürchten zu müssen. Wir werden dies so schnell wie möglich tun. Wir wollten ihre Websites nicht aus unserem Index nehmen, aber wir mussten die Anordnung des Berufungsgerichts respektieren, bis Copiepresse handelt."

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google logoNachdem Google den Rechtsstreit gegen einige belgische Zeitungen verloren hat, sperrt der Datenriese die Zeitungen komplett aus dem Portfolio aus. Eigentlich wollten die Verlage nur von der Aggregationsplattform Google News augeschlossen werden, doch das Unternehmen nahm das Urteil anders auf und reagierte rabiat auf die Verleger-Schelte!

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Julian AssangeDer Kampf Julian Assanges gegen eine Auslieferung ist nun nach einigen vorher-gegangenen Instanzen in eine neue Runde gegangen. Es hängt viel davon ab, wie die Richter des Londoner High Court urteilen werden. Eine Auslieferung nach Schweden, könnte auch eine Überstellung an die USA durch Schweden zur Folge haben.

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Nicht wenige Marketing- und PR-Profis haben schon einmal davon gehört, dass man Kommentare in Social Media wie Blogs oder Statusmeldungen in Sozialen Netzwerk-Plattformen à la facebook nach Wunsch erstelleb kann, wie man sie gerne hätte: produktnah, absatzfördernd und natürlich positiv.

Leider ist es nur sehr wenigen Experten klar, dass dies bereits eine justiziable Handlung ist. Und so kommt es, dass nicht wenige vermeintlich seriöse Firmen das Web mit positiven Botschaften auf Bewertungsplattformen, in Webshops, in Blogs und eben in sozialen Netzwerken vollpflastern. Im allerdümmsten Fall zahlen diese Firmen sogar Agenturen Honorar für solche illegalen Aktionen in der Hoffnung, auf diese Weise Personal und Haftung ausgelagert zu haben. Man muss jedoch feststellen, dass sie vor allem Hirn outgesourced haben - das ist selten eine gute Entscheidung.

Bekannt wurde der Fall der Deutschen Bahn, die eine branchenweit bekannte PR-Agentur, die sich selbst als thinktank bezeichnet, namens Berlinpolis mit dem Erstellen von Kommentaren beauftragte und damit vollständig auf die Nase fiel. Das Ziel wäre gewesen, die Stimmung für die Privatisierung positiv zu beeinflussen. Solche Maßnahmen sind schon vor der Web-Ära als "Deep Lobbying" bekannt geworden und kommen ursprünglich aus der amerikanischen Tabak-, Chemie- und Ölindustrie. LobbyControl deckte den Sachverhalt auf.

Aber auch in neuerer Zeit gab es Beispiel von Firmengeschäftsführern, die mit einer geringen Kenntnis der Rechtslage in Kommunikationsfragen eigenmächtige Ideen verfolgten. Der Oops!-Award 2010 ging daher nicht ganz ohne Grundlage an Herrn Hoffer von Ankershoffen, der unter dem "Pseudonym" Peter Glaser zusammen mit seiner Freundin tolle Bewertungsrezensione des WeTab bei amazon einstellte.

Rechtliche Probleme

Das gezielte und absichtsvolle Einstellen von Kommentaren und Rezensionen über die eigene Firma und eigene Produkte stellt eine geschäftliche Handlung dar, auch wenn das eine Agentur im Auftrag übernimmt. Damit ist es eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Im mindesten Fall realisiert man damit den Sachverhalt des unlauteren Wettbewerbs. Aber es gibt noch mehr zu beachten...

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