Ahnungslosigkeit im BMI: Staatstrojanisches Versteckspiel

Welcher Auftrag wurde an DigiTask vergeben? Mit dieser Frage geriet unser Autor in den wirren Erklärungsdschungel des Bundesinnenministeriums – und entdeckte Interessantes.

Ahnungslosigkeit im BMI: Staatstrojanisches Versteckspiel

Dem Informationsfreiheitsgesetz sei Dank, richtete ich eine Frage via http://www.fragdenstaat.de an das Bundesinnenministerium: „Was wurde vom BMI nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben? Ist der Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe in Auftrag gegeben worden? etc.

Schon eine Woche später lag ein Schreiben des BMI in meinem Briefkasten, allerdings nicht in dem elektronischen, sondern dem an meiner Haustüre – das Ressort der Bundes-CIO scheint nicht in der Lage zu sein, elektronische Anfragen auch elektronisch zu beantworten.

Bundeskriminalamt vergab den Auftrag

In dem Brieflein teilte mir ein Oberamtsrat mit: „Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen […] vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft für die Vergabe solcher Software vor.“

Sollte über Nacht das BMI nicht mehr oberster Hüter der Sicherheit auf Bundesebene sein? Gehören die Sicherheitsbehörden nicht zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums? Hat nicht der Bundesinnenminister nach der Hacking-Aktion des Chaos Computer Clubs Rede und Antwort stehen müssen über den verfassungswidrigen Leistungsumfang des Staatstrojaners, der weit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinausgeht?

Ich fand über den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten heraus, dass das Bundeskriminalamt den Auftrag vergeben hat, also eine Behörde des Bundesinnenministeriums. Und fragte bei dem rabulistischen Formulierkünstler nach.

Wieder flatterte eine analoges Schreiben in meinen Briefkasten, in dem hieß es: „Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“ Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Liebwerteste Gichtlinge des Bundesinnenministeriums, ihr macht aus dem Informationsfreiheitsgesetz ein Informationsverhinderungsgesetz. Und verschaukelt auch noch Eure Bürgerinnen und Bürger. Die Auftragsvergabe erfolgte über die Geschäftsbereiche des Bundesinnenministeriums.

Egal ob öffentlicher Auftrag oder nicht, eine Leistungsbeschreibung gibt es in solchen Fällen immer. In ihr sind alle Merkmale des angeforderten Produktes beschrieben. Das Bundesinnenministerium hat eine eigene Behörde, die auf den Einkauf von Dienstleistungen und Waren spezialisiert ist, das Beschaffungsamt mit Sitz in Bonn. Auch das BKA ist verpflichtet, über das Amt seine Einkäufe abzuwickeln. Dort sitzen in verschiedenen Referaten Experten, das umsatzstärkste mit 410 Millionen Euro ist das IT-Referat, wo Informatiker im Auftrag des Staates Leistungen ausschreiben. Sollte DigiTask tatsächlich unaufgefordert den großen Späh- und Lauschangriff programmiert haben, ohne dass es gefordert war, hätte dies spätestens bei Abnahme des Produktes den staatlichen Einkäufern auffallen müssen. Die Software hätte nachgebessert werden müssen.

Kurz vor Weihnachten sollen auch gnädige Gedanken Einzug halten: Angenommen, die staatlichen Einkäufer haben es wirklich nicht geblickt, dass böse Zusatzanwendungen programmiert wurden? Und die Sicherheitsbehörden, die später nachdrücklich behaupteten, es gäbe keine verfassungsrechtlich problematischen Funktionen, wussten es tatsächlich nicht? Für den Bürger hieße es in einem solchen Fall: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch für den Bundesinnenminister, der dafür die politische Verantwortung trägt.


Mehr zu Themen des Netzes und dem digitalen Wandel gibt es auch vom European-Kolumnisten Lars Mensel in seinem aktuellen Artikel „Hajo Schumachers Technik-Pessimismus auf SPON: Wir Unterdrückten“.


Text: Der Artikel „Ahnungslosigkeit im Bundesinnenministerium: Staatstrojanisches Versteckspiel“ von Gunnar Sohn ist zuerst erschienen auf www.theeuropean.de


Image: Screenshot YouTube


ist Diplom-Volkswirt, lebt in Bonn und ist Wirtschaftsjournalist, Kolumnist, Moderator und Blogger. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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