Google, Facebook & Co: Netz-Giganten spielen Staat

Google, Facebook und Co. dürfen sich nicht zur richterlichen Instanz aufschwingen und entscheiden, was im digitalen Leben richtig oder falsch ist. Wie können wir uns wehren?

Sie spielen Polizei, Geheimdienst, Sittenwächter, Zensor, Staatsanwalt, Richter und initiieren mittelalterliche Prangermethoden zur Verbannung von vermeintlichen Querulanten. Gaming-Anbieter, Netz-Giganten und Betreiber von Social Networks mutieren immer mehr zum Staat im Staate unter Missachtung rechtsstaatlicher Regeln. Sie instrumentalisieren Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanktionen, schließen Nutzer willkürlich aus, löschen Inhalte oder erteilen nach Belieben Ermahnungen, gegen die sich keiner so richtig wehren kann. Beim Facebook-Fotodienst Instagram kann ich das noch verkraften, weil jede x-beliebige Konkurrenz-App meine Aufnahmen im Retro- oder Popart-Stil darstellen kann. Man kann mit den Füßen abstimmen und den Anbieter mit Nichtbeachtung strafen. Entsprechend reumütig reagierte das Management von Instagram auf die „missverständlichen“ Änderungen der Geschäftsgrundlage.

Verbannung ohne Widerspruchsmöglichkeit

Was macht aber ein professioneller Computerspieler, der von der Gaming-Community unter Duldung des Betreibers lebenslänglich von der Plattform verbannt wird, weil er als unhöfliche Nervensäge einigen Konkurrenten auf den Keks gegangen ist? Der Betroffene kann sich nicht wehren, es gibt keine Schiedsgerichte, Mediatoren oder juristisch saubere Verfahren. Am Ende wirkt der Bannspruch wie ein Berufsverbot. Es sind Schand- und Ehrenstrafen, die die Reputation vernichten. Ab dem 12. Jahrhundert eine beliebte Methode der Herrschenden, um die Fassade der „ehrbaren“ Bürger zu wahren. Wenn der Delinquent nicht geköpft, erhängt oder gevierteilt wurde, sollte er zumindest der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die bigotte Community vertrieb den Außenseiter.

An dieser Stelle folgt jetzt sicherlich der Einwand, dass ja niemand gezwungen sei, die sittenwidrigen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Es ist wie bei einer Hausordnung. Wer das Hausrecht besitzt, könne auch sanktionieren. Bei einem Music-Club oder einer Bar nehmen wir das leider allzu oft hin, weil es genügend Alternativen gibt. Der Türsteher mokiert sich über meine krumme Nase, Hautfarbe oder mein schlampiges Outfit und lässt mich nicht rein. Günter Wallraff hat das bei seinen Undercover-Exkursionen als Kwami Ogonno schmerzlich erfahren. Auch hier dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Wenn Google oder Microsoft meine virtuelle Existenz wegen irgendwelcher Regelverstöße löschen, kann das meine komplette Arbeitsfähigkeit gefährden. Werden Applikationen inhaltlich zensiert, bleiben die Grundrechte auf der Strecke.

Willkür über Gummi-Paragrafen

Selbst wenn ich mir die Mühe mache, die wenig erfrischende Prosa der Netzanbieter zu studieren, müsste danach noch die Konsultation bei einem Anwalt folgen, um am Ende auf den Button zu klicken, der besagt: „Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen und akzeptiere sie.“ Wie muss ich denn folgende Formulierung interpretieren: „Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.“? Hä? So geht es in der Regel noch 500.000 Zeichen weiter. Ohne Jura-Studium kann ich das als Kunde nicht beurteilen. Und selbst Juristen legen sich bei diesem verschachtelten AGB-Gemurmel die Karten. Es sind Gummi-Paragrafen, die den Firmen maximale Bewegungsfreiheit gewähren, um gegen Anwender irgendwelche Knüppel zu schwingen oder sich bei Rechtsstreitigkeiten aus der Affäre zu ziehen.

Was Sascha Lobo im vergangenen Frühjahr auf der republica gefordert und Johnny Haeusler vom Spreeblick vor ein paar Wochen thematisiert haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung und wurde auch vom Blogger Christian Buggisch untermauert: „Sorgt dafür, dass wichtige Inhalte und die Diskussion darüber in euren eigenen Blogs ihre Heimat haben, und nicht auf den Plattformen irgendwelcher Konzerne, die diese Plattform morgen vielleicht dicht machen oder ihre AGB nach Belieben ändern. Natürlich ist Facebook beeindruckend und Twitter charmant und Google+ interessant … Aber wenn es um mehr als Zwitschern und Liken geht, spricht viel für den eigenen Blog.“

Wie bewerten wir Netzöffentlichkeit?

Zudem könnten Verbraucherschützer Musterklagen gegen Lizenzbestimmungen der Netzkonzerne führen, um deren Sittenwidrigkeit zu entlarven. Die liebwertesten Silicon-Valley-Gichtlinge dürfen sich nicht zur richterlichen Instanz aufschwingen und entscheiden, was im digitalen Leben richtig oder falsch ist, für welche Produkte geworben werden darf oder welche Nacktfotos über Apps auf Smartphones erscheinen sollen. Sie sind nicht die Hohepriester, die Urteile fällen können für „Lawful Content“, der selbstverständlich nicht behindert wird. Im Umkehrschluss heißt das ja, was die Web-Giganten als illegal einstufen, kann behindert werden. Man müsse daher im Netz zu einer neuen Definition von Öffentlichkeit gelangen, fordert Sascha Lobo. Dass Twitter, Facebook und Google öffentlich seien, dürfte wohl unbestritten sein. Aber sind sie auch Öffentlichkeit? Hier gebe es große Unterschiede zwischen den USA und Europa. „Es gibt in Europa das Gefühl der Öffentlichkeit auf einem Platz. Das ist historisch entstanden. Da wurde dieser alte Marktplatz irgendwie zusammengemorpht. Bei der Dorf-Metapher schwingt die Allmende mit. Das ist ja etwas, was alle benutzen können und allen gehört. Und der Marktplatz ist etwas, wo eine Öffentlichkeit stattfindet. Der Besitz ist dabei zweitrangig – ob nun staatlich oder privat. Genau so eine Definition der Öffentlichkeit brauchen wir für die digitale Welt. Wenn ich postuliere, Facebook ist Öffentlichkeit, dann ist das eine emotionale Definition“, sagt Lobo. Hier gibt es einen Grundkonflikt zwischen dem Gespür der Facebook-Nutzer und den juristischen Tatsachen.

Wie man sich netzpolitisch gegen die AGB-Diktatoren des Netzes wehren kann, ist Gegenstand der zweiten Session des Blogger Camps am 30. Januar von 19.30 bis 20.00 Uhr. Wie immer live übertragen über den Google-Dienst (!) Hangout On Air. Bleibt zu hoffen, dass die Sendung störungsfrei übertragen wird…


Mehr zu Themen des Netzes und dem digitalen Wandel gibt es auch vom European-Kolumnisten Lars Mensel in seinem aktuellen Artikel „hy!-Konferenz in Berlin: Visionen übersetzen“.


Text: Der Artikel „Google, Facebook & Co: Netz-Giganten spielen Staat: Berufsverbot, Zensur und Prangermethode“ von Gunnar Sohn ist zuerst erschienen auf www.theeuropean.de


 


ist Diplom-Volkswirt, lebt in Bonn und ist Wirtschaftsjournalist, Kolumnist, Moderator und Blogger. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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