1.746 Euro für ein Miniaturbild: Der Abmahnwahnsinn geht weiter

Ein neuer Facebook-Abmahnfall, bedingt durch die „Teilen“-Funktion, sorgt aktuell für Furore in der Blogosphäre.

1.746 Euro für ein Miniaturbild: Der Abmahnwahnsinn geht weiter

Abmahnungen gehören leider heute zum sozialen Internet wie Twitter und Facebook. Es ist schließlich ein Leichtes, Blogger wegen Urheberrechtsverstößen, nicht erfüllter Impressumspflicht oder anderen Tatbeständen abzumahnen und ihnen so das Geld schnell und einfach aus der Tasche zu ziehen.

Immer wieder las man von irrwitzigen Anwaltskosten und Abmahngebühren, die nicht selten für die Blogger in den vierstelligen Bereich und mehr gingen. So zum Beispiel beim Fall Lindsey Lohan, bei dem Blogger eine Zahlungsaufforderung von 5.000 Euro für die Verwendung eines Bildes der Schauspielerin erhielten. Regelrechte Abmahnwellen waren 2012 unterwegs und ließen die Blogosphäre jeden zu veröffentlichenden Beitrag ganz genau auf alle Verstöße überprüfen um nicht selbst Opfer der Kanzleien zu werden.

1.746,69 Euro für ein wenige Pixel großes Miniaturbild

Nun gibt es einen neuen Schauplatz im Abmahnwahnsinn: Facebook. Zwar ist schon häufiger deutlich geworden, dass auch Facebook kein anwaltsfreier Raum ist („Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde.“), aber was den Betreiber einer gewerblichen Fanseite nun erreichte, lässt erneut an den Verträglichkeit unseres Urheberrechtes mit dem sozialen Internet zweifeln.

Wie die Anwaltskanzlei „Weiß und Partner“ berichtet, lässt die Berliner Kanzlei Pixel.Law einen Nutzer nun abmahnen, weil dieser einen Link mit Vorschaubild geteilt habe.

Pixel.Law fordere im Auftrag der Fotografin des Bildes, Gabi Schmidt, den doppelten Lizenzbetrag von 600 Euro zuzüglich Abmahnkosten in Höhe von 546,69 Euro, also insgesamt 1.746,69 Euro für ein wenige Pixel großes Miniaturbild. Und Rechtsanwalt Frank Weiß sieht tatsächlich schlechte Chancen für den Betroffenen:

    „Auch wenn diesseits ganz erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten bestehen, wird man im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigt Miniaturbild zu bejahen – vorausgesetzt Frau Gabi Schmidt stehen tatsächlich die ausschließlichen Rechte zu und das streitgegenständliche Bild ist nicht „allgemeinfrei“.“

Keine praktikablen Lösungen

Christoph Kappes hält auf seinem Google+-Profil dagegen und die Justizibilität für „zweifelhaft“, da die abgemahnte Handlung laut einem Bundesgerichtshof-Urteil in den USA erfolge. Zudem hält auch er die Höhe der Abmahnung für „abwegig“, da ein „Geringwertigkeits-Tatbestand“ erfüllt sei.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät auf allfacebook.de jedem, der Social Media-Marketing betreibt dazu, ein Urheberrechtsrisiko von etwa 700 Euro im Jahr mit einzuplanen und dies als „Rücklage im Geiste“ zu betrachten. Eine Lösung hat aber auch er nicht:

    „Natürlich, auf die Vorschaubilder zu verzichten oder die Urheber zu fragen, ist die einzig sichere Lösung. Doch keine praktikable. Das Dilemma ist zudem, dass Beiträge ohne Vorschaubilder viel weniger Aufmerksamkeit erregen. Daher bleibt nichts anderes übrig, als das Risiko einzukalkulieren.“

Wer heute sicher vor Abmahnungen sein möchte, dem bleibt wohl nur noch die Löschung aller Profile. Denn sind wir ehrlich: Bei unserem veralteten Urheberrecht ist es so gut wie unmöglich, den Kanzleien zu entgehen. „Creative Commons“-Lizenzen sind ein toller Ansatz, aber leider immer noch viel zu unpopulär bzw. zu selten genutzt. Es bedarf einer 360-Grad-Erneuerung unserer Gesetzeslage um Blogger und Privatpersonen vor hohen Kosten zu schützen. Außerdem darf es nicht zum Geschäftmodell werden, mit Abmahnungen Geld zu verdienen.

war von 2012 bis 2015 Autor der Netzpiloten. Seither arbeitet er als Geschäftsführer von BASIC thinking, schreibt Bücher und pflanzt dadurch Bäume. Zudem hat er das Online-Magazin Finanzentdecker.de gegründet. Am besten ist er über Facebook, Twitter und Instagram zu erreichen.


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12 comments

  1. Das Gesetz ist Schuld! Wer Bilder ins Netz setzt muss davon ausgehen, dass diese ge-sharet werden. Keine Logos oder der Gleichen selbstverständlich. Wenn ich aber einen schönnen Sonnenuntergang finde, kopiere ich den ganz einfach. Wem es nicht gefällt, braucht auch nicht zu posten. Es ist das Gesetz, dass dieses erlaubt. Genau so ein Schwachsinn wie das Impressum. Während in Deutschland abgezockt wird, verdient man in anderen Ländern Geld mit den eigenen Seiten. Hierzulande muss man ja schon angst haben ein FB oder twitter Profil zu haben. Und wie es schon Martin beschrieben hatte. Einfach FETT „MEINS“ auf das Foto, dann wird auch kostenlose Werbung gemacht ;)

  2. Auch ich kenne Gabi Schmidt. Sie ist die Abmahn-Queen und treibt es sozusagen auf die Spitze.

    Kein Wunder ihr Mann ist Steuer- und Unternehmensberater und 1.200 €, für 1 Bild zu bekommen, STEUERFREI, das ist mehr als lukrativ, wenn man skrupellos ist.

    Nach eigenen Angaben einiger Fotografen auf Pixelio, verhalten sich 90 % der Bildnutzer korrekt, 10 % begehen „Bildklau“. Wenn man dann mal nachrechnet:

    Bei 5.000 hochgeladenen Bildern (ist keine Seltenheit, ja 5.000 Bilder), sind 10 % = 500 Bilder, dass dann mal 1.200 € …genau: 600.000 €. STEUERFREI !!!

    Die Frau hat ausgesorgt, sieht man auch an dem schönen großen Haus/Villa, auch über die Google-Bildersuche zu finden.

    Schadenersatz aus Urheberrecht ist steuerfrei, ganz legal am Fiskus vorbei!!! Eine Schande für alle Bürger und ehrlich verdienenden Menschen, nicht nur für Webaktive.

    Dieser Frau gehört mal das Handwerk gelegt.

    Wer sie mal bei der Arbeit sehen will gibt unter der Google Bilder Suche den Term „Gabi Schmidt Beilstein“ ein. Erbärmlich!!! Oder s.media bei pixelio.de, besonders lesenswert, ihre liebenswerten Kommentare unter dem Bild erd.bewegung…

    Oh ja, das Gesetz muss sich ganz schnell ändern! Die Abmahngebühren gehören gedeckelt und solchen noch lachenden Verbrechern ganz schnell der Hahn abgedreht.

  3. Störerhaftung für die Fotografin?

    Offenbar hat die Fotografin das beweinte Bild völlig ungeschützt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Keine Verschlüsselung, keine besondere Zugangssicherung. Nach der Rechtssprechung des BGH zu WLAN, die ohne Verschlüsselung zur Störerhaftung herangezogen werden, ist völlig klar, dass die Fotografin und die Rechteinhaber zur Störerhaftung für die Abmahnungen herangezogen werden, wenn Maschinen ohne eigene Willensbildung dadurch dazu verleitet werden, Vorschaubilder daraus zu generieren. Eigentlich ganz klarer Fall. Falls die Vorschaubilder auch noch bei Minderjährigen eingefügt wurden, ist zu überlegen, ob gegen die Fotografin auch strafrechtlich ermittelt werden muss wegen Verführung Minderjähriger. Hier darf der Rechtsstaat kein Erbarmen zeigen, wenn Fotografen so viele tausend Menschen schädigen. Das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum, auch wenn die CDU das immer denkt. Das bedeutet aber auch, dass wegen Beihilfe gegen die Abmahnkanzleien vorgegangen werden muss. Die Rechtsauffassungen des Bundesgerichtshofes müssen durchgesetzt werden. Keine ungeahndeten Störungen von Telekommunikationseinrichtungen!

  4. Ungeschützt angebotene Thumbnails führen NICHT zu Urheberrechtsverletzungen, wie der BGH entschieden hat. Auch Links zu Bildern, die Rechte verletzen führen erst nach der Information der Störers zu Problemen. Außerdem tritt man die Rechte der Bilder bei Facebook an Facebook ab und so kann der Verlinker sich auch auf die AGB von Facebook beziehen.

    Naach meiner Auffassung probiert es dieses gierige Weibsstück einfach einmal und viele werden einfach bezahlen, da sie einen langen Rechtsstreit vermeiden wollen.

    Ich halte die Aussichten in einem Prozess sich gegen diese Abzocker zu wehren für sehr gut. Auch Herr Wengert (ein Maurer, der mit einer alten Canon Fotos macht und bei Pixelio einstellt) war bislang mit den Versuchen fehlende Namensnennung bei Miniaturbildern (kostenlos bei Pixelio angeboten) einzuklagen nicht sonderlich erfolgreich.

    Man muss sich wehren!

  5. Tatsache ist, dass die gesetzliche Regelung albern ist, und zu einer Verarmung der Allgemeinheit führt, weil man Angst hat, Fotos und Texte zu teilen. Man sollte einfach unterscheiden ob privater und gewerblicher Einsatz, und zweitens in diesem Falle den tatsächlich entstandenen Schaden ermitteln. Dr ist vermutlich so gut wie null.

  6. Die Ursache des beschriebenen Problems ist das Fehlen angemessener gesetzlicher Vorschriften. Der Gesetzgeber – der aktuelle Bundestag – und die derzeitige Regierung haben sich beharrlich vor der Regelung dieses Problems und der Fassung eines angemessenen Bundesdatenschutzgesetzes gedrückt.

  7. Auch ich in Österreich habe eine Abmahnung von Gabi Schmidt erhalten. Zum Glück habe ich etwas mehr Geld durch die Firma und darum nicht soviel zu befürchten wie in etwa ein Student oder so.

    Die Frau klagt nicht. Man sollte zwischen 100 und 300 Euro bezahlen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. (über den Anwalt)

    Die Frau wird dann über ihren Anwalt kommunizieren, dass sie von 1000 Euro auf 900,800,700 und 550 Euro heruntergehen wird, sonst klagt sie (Drohung, normale Masche).
    Damit soll man animiert werden „durch diesen Rabatt“ dennoch zu zahlen.

    Einfach nichts tun, die Frau klagt nicht. Auch sie und der Anwalt wissen, dass die Chancen nur bei ca. 20% stehen.
    Zu 80% sagt der Richter „Das ist doch höchstens 50-100 Euro wert…“. Aber man weiss nicht an welchen Richter man gerät.

    Dennoch hat man natürlich eine Urheberrechtsverletzung begangen und muss (zumindest ein wenig) zahlen.

  8. Ich denke mal, wie bereits von anderen hier erwähnt, dass das Gesetz daran Schuld ist. Aasgeier gibt es jede Menge! Meist sind es Anwälte, die es in ihrem Beruf nicht geschafft haben und versuchen über diese Methoden sich Geld zu ergaunern.

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