Livestreaming und der Rundfunkstaatsvertrag – Im Knast statt On Air

Das deutsche Medienrecht ist veraltet. Wer neue Live-Formate im Internet betreiben will, steht mit einem Bein im Gefängnis.

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“: „Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.

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Komme, wer wolle

Einer müsse es zusammenschreiben und dann zu ihm kommen, sagte Rösler. Hannes Schleeh und ich werden das tun und bis zum IT-Gipfel am 13. November in Essen ein Papier mit Vorschlägen für eine Gesetzesnovelle an den Minister übergeben – wenn er uns denn empfängt.

„Es ist rückständig und beschämend, dass die Nutzung neuer Technologien noch mit Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert reguliert wird. Spontanität lässt sich kaum besser ersticken“, kritisiert Vera Bunse in ihrem Beitrag „Videostreams: Die besseren Talkshows“.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger: „Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf“, so Bunse.

Ob nun bei Livestreamings ausgefeilte Konzepte, redaktionelle Ablaufpläne und Potenziale von mehr als 500 Zuschauern vorliegen oder nicht, die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er-Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Es wiehert der Amtsschimmel

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und vernünftige Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Als kleinen Beleg möchte ich die Blogger Camp-Sendegenehmigung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien ins Feld führen. Das Original des Schreibens hat freundlicher Weise Hannes Schleeh ins Netz gestellt.

„Rechnen Sie mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten“

Der liebwerteste Gichtling der Rechtsabteilung belehrt uns erst einmal über den Begriff des Rundfunks:

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. „Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann aus. Und was für eine „Erleichterung“ versüßte uns den Tag der Ausstrahlung, dass uns die Medienanstalt mitteilte, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit neuen Technologien, Programmen und Telemedien durchführen zu können. „Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihre Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Wer Amt hat, ist

Das kann der Professor auf meinem Blog gerne in Erfahrung bringen. Aus einer Bierlaune ist die Idee für das Blogger Camp entstanden und sie führt uns direkt an die Nahtstelle der staatlichen Avantgarde für mediale Innovationen. Auf dem IT-Gipfel werden wir dem Bundeswirtschaftsminister wohl ein ziemlich dickes Papierbündel mit Änderungsvorschlägen in die Hand drücken. Wie er dann wohl mit den medienpolitischen Zuständigkeitsrangeleien fertig wird? Funktionieren doch auch die Medienanstalten der Länder nach dem Motto: Ich habe ein Amt, also bin ich!


Mehr zu Themen des Netzes und dem digitalen Wandel gibt es auch vom European-Kolumnisten Lars Mensel in seinem aktuellen Artikel „Kontroverse um Google und Apple-Kartendienste: Alles auf eine Karte“.


Text: Der Artikel „Livestreaming und der Rundfunkstaatsvertrag – Im Knast statt On Air“ von Gunnar Sohn ist zuerst erschienen auf www.theeuropean.de

 


ist Diplom-Volkswirt, lebt in Bonn und ist Wirtschaftsjournalist, Kolumnist, Moderator und Blogger. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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