Objektivität: Der Fall Kachelmann

Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde am Dienstagmorgen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Mannheimer Gericht machte in seiner Urteilsverkündung klar, dass eine zweifelsfreie Unschuld nicht bewiesen werden konnte und deshalb “in dubio pro reo” – im Zweifel für den Angeklagten – auf einen Freispruch entschied. Das Urteil, der gesamte Prozessverlauf, die Untersuchungen gegen Kachelmann im Vorfeld sowie die mittlerweile über ein Jahr andauernde Medienberichterstattung über den Fall werfen Fragen auf…

Es ist nicht das erste Mal, dass einem vor Gericht verhandelten Vergewaltigungs- vorwurf keine Verurteilung des Angeklagten folgt. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Opfer in ihren Aussagen in Widersprüche verstricken, am Ende Aussage gegen Aussage steht. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Prozess von einem Diskurs begleitet wird, der Rechtsstaatlichkeit und Unschuldsvermutung betont, die Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Opfer in Frage stellt und das Sexleben von mutmaßlichem Täter und Opfer ausschlachtet. Doch wie sind diese Dinge zu bewerten?

Die Fakten sprechen für sich: Nur ein Bruchteil von sexualisierten Übergriffen wird überhaupt zur Anzeige gebracht, noch weniger Fälle landen vor Gericht, noch weniger enden mit einer Verurteilung. Die Strukturen für Opfer sexualisierter Gewalt sind mäßig bis schlecht, Polizist_innen unzureichend ausgebildet, Gutachter_innen darauf aus, die Integrität des mutmaßlichen Opfers solange zu prüfen, bis Widersprüche aufgedeckt werden können. Die Betroffenen sexualisierter Gewalt sind in der Bringschuld. In der Bringschuld zu sein in einem System, in dem Sexismus und Frauenfeindlichkeit offen ausgelebt werden können und institutionell verankert sind, bedeutet, in einer nicht gleichberechtigten Position zu sein gegenüber denen, die überzeugt werden müssen von der Schuld des vermeintlichen Täters. Wenn wir über sexualisierte Gewalt reden und verhandeln, müssen wir auch die Verhältnisse, Normen und Strukturen bedenken, in denen sie passiert.

Dass das Gericht im Fall Kachelmann nach Gesetzes- und Beweislage auf einen Freispruch entschieden hat, ist davon nicht unabhängig zu sehen. Geschweige denn können sich die Medien auf die Fahnen schreiben, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen berichtet zu haben. Es muss offen kritisiert werden, dass Sabine Rückert für die Zeit und Gisela Friedrichsen für den Spiegel auch nach dem Urteil nicht davon ablassen konnten, die Integrität des Opfers radikal in Frage zu stellen und Kachelmann als hauptsächlich Geschädigten zu konstruieren. Obwohl beide, wie die Faz zu berichten weiß, im Prozess einen nicht unwesentlichen Anteil am Freispruch hatten. Es muss nachdenklich stimmen, wenn die einzige stimmgewaltige Feministin in diesem Fall Alice Schwarzer ist, die das mutmaßliche Opfer für ihre Selbstdarstellung instrumentalisiert – in der Bildzeitung.

Es geht nicht darum, Rechtsstaatlichkeit generell in Frage zu stellen oder die Unschuldsvermutung abzuschaffen. Sondern sich bewusst zu machen, dass beide Prinzipien in einer liberalen Gesellschaft, die formale Gleichheit für alle Individuen als Maxime setzt, soziale Ungleichheit und Machtverhältnisse nur unzureichend berücksichtigen können. Das heißt: Gesetze werden in diesem Kontext gemacht und Recht wird in diesem Kontext gesprochen. Für wen gilt die Unschuldsvermutung? Wer kann sie vollumfänglich in Anspruch nehmen? Wem helfen rechtsstaatliche Prinzipien zu einem freieren Leben, wenn es zur Disposition steht?

Wer Recht das Potenzial gesellschaftlicher Signalwirkungen abspricht und sich auf Rechtssprechung als letztgültigen Wahrheitsfinder verlässt, verhilft Machtverhältnissen zum Status Quo und imaginiert alle Individuen als Gleiche. Letztendlich kommt damit nicht nur bei den Rechtsgläubigen zum Ausdruck, dass die nachhaltige Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und sexistischen Strukturen nicht erwünscht ist.

Ob in Sachen Vergewaltigung in Zukunft Recht und Gerechtigkeit vorherrscht, geht nicht nur Gerichte, Prozessbeteiligte und Journalist_innen etwas an. Sexualisierte Gewalt ist dabei keine Frage objektiver Beurteilung und sollte nicht allein auf dem Feld sexpositiver Debatten erfolgen. Eine öffentlich geführte und auf Sensibilisierung ausgelegte Auseinandersetzung mit rape culture wäre ein Anfang.


Autorin: Nadine Lantzsch

Die Netzpiloten nehmen immer mal wieder Gastpiloten mit an Bord, die über ihre Spezialthemen schreiben. Das kann dann ein Essay sein, ein Kommentar oder eine kleine Artikelserie.


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2 comments

  1. Bei Vergewaltigungsvorwürfen geht es regelmäßig um mehrjährige Freiheitsstrafen, sodaß eine sorgfältige und entschiedene Ermittlung der Tatsachen absolut geboten ist. Oder soll man zukünftig bei Widersprüchen die Augen zu machen, mit den Schultern zucken und zum Angeklagten sagen: „Pech gehabt, ist halt ’ne Frau, die dich beschuldigt. Da haben wir nicht so hohe Anforderungen!“.

    Zusätzlich würde ein Blick in die vergleichende kriminologische Forschung helfen, um herauszufinden, daß der Verurteilungsanteil bei Vergewaltigungsvorwürfen eher höher ist als in anderen Verfahren.
    Und Dunkelfeldforschung zu den nicht angezeigten Daten ist, wie der Name schon sagt, ein Stochern im Nebel.

  2. Ich bin vor ca. 10 Jahren in einem aehnlichen Prozess freigesprochen worden in Spanien.
    es iat festzuhalten, dass niemand berechtigt ist ein Urteil zu bilden und dies sogar in TV und Presse zu veröffentlichen.
    Denn niemand kennt die wirkliche Wahrheit, die eventuell total anders gelagert sein kann als es angenommen wird.

    Man muss immer auch die jeweilige Situation der Menschen berücksichtigen.

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