Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Alle Infos zur Aktion "Grundgesetz lesen" gibt's drüben bei Mogis.
Über den Autor
Björn Rohles ist Medienwissenschaftler und arbeitet als Projektmanager für das Netz. Natürlich hat er sein eigenes Blog jorni.de, in dem er seine Gedanken und Entdeckungen zu digitalem Papier bringt.










