Gestern wurden die deutschen Creative Commons auf die Version 3.0 aktualisiert. Mit der neuen Version wird aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung Rechnung getragen. In der Pressemitteilung werden die Änderungen ausführlich vorgestellt, hier eine kurze Version ohne juristische Gewähr:
- Verzicht auf Sui-Generis-Datenbankrechte, damit die Lizenzbestimmungen nicht durch Datenbankaufnahme umgangen werden können,
- Aufnahme der Möglichkeit, die Nutzung im Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsformen zu ermöglichen,
- Behandlung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen und Zwangslizensierungen,
- größere Freiheiten in der Variante "Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen" (abgekürzt BY-SA),
- Ausweitung der Lizenzen auf Inhalte, die nicht alle Voraussetzungen eines “Werkes” im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen,
- Anpassungen von Sprache und Begrifflichkeiten.
- Namensnennung: der Urheber des Werks muss genannt werden
- Keine Bearbeitung: das Werk darf nicht bearbeitet werden
- Nicht kommerziell: das Werk darf nicht in einem kommerziellen Rahmen genutzt werden
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen: alle Bearbeitungen müssen unter der gleichen Lizenz wiederveröffentlicht werden wie das ursprüngliche Werk
Über den Autor
Björn Rohles ist Medienwissenschaftler und arbeitet als Projektmanager für das Netz. Natürlich hat er sein eigenes Blog jorni.de, in dem er seine Gedanken und Entdeckungen zu digitalem Papier bringt.










