Gastbeitrag von: Peter Schilling, Vorstand PriorMart AG, Björn Gottschalkson, Rechtsanwalt, Jens O. Brelle, Art-Lawyer. art-lawyer.pngpriormart.png Unsere Gastautoren sind ausgewiesene Experten in Sachen Urheberrecht und widmen sich in ihrem Beitrag dem einen oder anderen Irrglauben zum Thema Urheberschaft. Pflichtlektüre für alle, die sich in Sachen Recht und Internet nicht wirklich sicher, sondern unwohl fühlen und Aufklärung suchen. Los geht´s! (1) Ohne Copyright-Zeichen ist es nicht geschützt Was durch das Urheberrecht geschützt ist, hängt von der Art und der Schöpfungshöhe eines Werkes ab, nicht von dem Copyright-Zeichen. Wenn ein Werk die erforderliche Schöpfungshöhe nicht besitzt, wird es durch das Urheberrecht nicht geschützt, egal ob mit oder ohne Copyright-Zeichen. Etwas anderes gilt nur bei Lichtbildern, diese sind immer geschützt, egal, ob eine kunstvolle Fotografie oder eine eher anspruchslose Werbefotografie vorliegt. Im Urheberrecht gilt jedoch grundsätzlich derjenige zunächst als Urheber, der auf dem Werk so bezeichnet wurde (§ 10 UrhG). Der Copyrightvermerk verbunden mit dem Namen des Urhebers (z.B. © Max Mustermann) ist daher trotzdem vorteilhaft. Auch aus psychologischer Sicht kann der Einsatz des Copyright-Zeichens sinnvoll sein. Zahlreiche Urheberrechtsverletzungen werden aus reiner Unkenntnis begangen. Hier kann das © -Zeichen vorbeugend wirken. (2) Kostenlose Inhalte kann ich frei verwenden Dem Urheber steht es frei, sein Werk zu verschenken. Jeder OpenSource-Programmierer verlässt sich darauf. Das Urheberrecht entfällt damit keineswegs. Es ist egal, ob es kostenlos oder -pflichtig ist, bevor irgendein geschütztes Werk außerhalb des privaten Bereichs verwertet werden kann, muss die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden. Eine Verwertungshandlung liegt bereits dann vor, wenn Werke vervielfältigt (kopiert), verbreitet oder anderen zugänglich gemacht werden. Auch in den „kostenlosen“ OpenSource Lizenzen werden Bedingungen für die Nutzung aufgestellt. Diese gilt es zu beachten, sonst steht man am Ende ohne eine Erlaubnis da. (3) Mein Artikel war nur ein Zitat Zitate sind erlaubt. Zitate sind Auszüge aus dem Originalwerk, welche als Zitat kenntlich gemacht wurden, eine ordentliche Quellenbezeichnung haben und die in ein eigenes Werk eingebettet sind. Die Kopie eines Artikels mit kurzem Einleitungsatz a la „Das ist interessant“ ist also kein Zitat und damit nicht erlaubt. Zumindest nicht ohne die Zustimmung des Urhebers. Ob ein Zitat erlaubt ist, hängt nicht nur von seiner Länge ab, sondern vielmehr von der Qualität. Während einige kurze Textpassagen geschützt sein können, können längere Textpassagen erlaubnisfrei sein, wenn sie nach urheberrechtlicher Definition nicht schutzfähig sind. Das gilt auch für Musikzitate. „3 Sekunden sind erlaubt, danach muss ich vergüten“ ist ein Ammenmärchen. Wenn die 3 Sekunden sehr markant und schutzwürdig sind, fällt bereits vorher eine Vergütungspflicht an. (4) Wenn ich ein Werk weiterentwickle, gehört das neue Werk mir Bearbeitungen und Umgestaltungen eines Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers verwertet oder veröffentlicht werden. In Einzelfällen (z.B. Verfilmung oder Computerprogramme) bedarf bereits die Bearbeitung oder Umgestaltung selbst einer Genehmigung. An dem neuen Werk sind Sie ggf. nur ein Miturheber, nicht alleiniger Urheber. Wenn durch die Bearbeitung erst gar kein neues Werk entsteht, z.B. bei der Restauration eines Gemäldes, sind Sie nicht einmal Miturheber geworden. Wenn Sie also wirklich ein eigenes Werk erschaffen wollen, fangen Sie von vorn an und bedienen Sie sich nicht bei anderen. Etwas anderes gilt, wenn Sie von einem anderen Werk lediglich inspiriert wurden und in Ihrem neuen Werk die Züge des alten wirklich nicht mehr erkennbar sind. Wenn Sie sich weit genug von der Vorlage entfernt haben, werden Sie also tatsächlich alleiniger Urheber eines neuen Werkes. (5) Mein Name ist urheberrechtlich geschützt Das Urheberrecht schützt bestimmte Werke. Namen sind genauso wie Slogans nur äußerst selten Urheberwerke. Oder hat „Ich liebe es“ vielleicht den Charakter eines literarischen Werkes? Privat- und Firmennamen sind aber meist ohne gesonderte Anmeldung durch das Namensrecht und das Wettbewerbsrecht (UWG) geschützt. Slogans und Marken bedürfen einer Eintragung in das Markenregister. Urheberrechtlicher Schutz kann allerdings für die grafische Darstellung eines Namens (z.B. ausgefallenes Firmenlogo) entstehen, die erforderliche Schöpfungshöhe vorausgesetzt. (6) Mit dem Einschreiben an mich selbst kann ich mein Urheberrecht beweisen Wenn z.B ein Roman in einen Umschlag gesteckt und per Einschreiben versandt wird, kann man damit beweisen, wann man den Umschlag versandt hat. Über den Inhalt sagt das gar nichts aus. Der Inhalt kann ausgetauscht oder später eingefügt worden sein. Wenn Sie z.B. ein Musikwerk auf CD gebrannt verschicken, kann es sogar sein, dass die CD beschädigt oder überaltert ist, wenn Sie den Nachweis einmal brauchen. Ob dieses Risiko die Postgebühren wert ist, scheint fraglich. (7) Creative Commons und Open Source werden das Urheberrecht abschaffen Sowohl Creative Commons als auch Open Source wären ohne das Urheberrecht undenkbar. Das Urheberrecht lässt offen, welche Bedingungen finanzieller oder sozialer Art der Urheber an die Nutzung und Vervielfältigung seiner Werke knüpft. Das Urhebergesetz legt dabei die Grundlage, für welche Nutzung der Urheber von Dritten eine Vergütung verlangen darf. Voraussetzung für eine Vergütung ist zunächst, dass man überhaupt Urheber nach diesem Gesetz ist. Wer nicht als Urheber lt. UrhG gilt, kann weder Lizenzvergütungen noch alternative Rechte aus den Creative Commons einfordern. (8) Wenn ich erwischt werde, gehe ich fünf Jahre ins Gefängnis Das Urheberrecht sieht für unerlaubte Verwertung, falsche Urhebernachweise (Plagiarismus) und die Verletzung verwandter Schutzrechte jeweils Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Nur wenn diese Verstöße gewerbsmäßig begangen werden, sind bis zu fünf Jahre möglich. In der Praxis scheint dieses Strafmaß kaum realistisch. Anschauliches Beispiel bietet der Prozess um die Warez-Download-Plattform FTPWelt. Obwohl hier zweifelsohne eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung stattgefunden hatte und die Betreiber Erlöse von insgesamt 600.000 EUR erwirtschaftet hatten, betrug das Strafmaß für die Betreiber 22 bzw. 16 Monate auf Bewährung plus insgesamt 76.000 EUR Strafe und gemeinnützige Arbeit. In ein Gefängnis ging also niemand. Dies betrifft aber nur das Strafrecht. Nach der strafrechtlichen Verurteilung folgen ggf. zivilrechtliche nicht unerhebliche Schadensforderungen, welche sich im vorgenannten Fall nach Angabe der GVU auf zweistellige Millionenbeträge summierten. Quelle (9) Mir passiert nichts, weil die Urheber mir nichts beweisen können Richtig ist, dass die Urhebervermutung gilt, dass also im Zweifelsfall derjenige als Urheber betrachtet wird, der auf dem Werk als Urheber vermerkt ist. Richtig ist auch, dass die meisten Urheber bei der Schöpfung ihrer Werke keine Zeugen haben oder deren Aussagen durch einen guten Anwalt leicht entkräftet werden können. Richtig ist aber auch, dass immer mehr Urheber Beweise ihrer Urheberschaft sichern, vorzugsweise durch notarielle Hinterlegung. Auch in diesem Fall könnte ein Plagiator noch eine Parallelentwicklung behaupten. Allerdings dürfte es dem Plagiator unmöglich sein, einen früheren (validen) Urhebernachweis zu liefern als der wahre Urheber. Das Risiko steigt also und wer überführt wird, dem droht ein Strafverfahren. Neben dem Strafverfahren können durch den Rechteinhaber aber auch zivilrechtliche Forderungen gestellt werden, wie Schadenersatz, Unterlassung, Auskunft und Erstattung der Anwaltsgebühren etc. Je nach Bekanntheit des Werkes können allein die zivilrechtlichen Forderungen enorm sein. (10) Das Urheberrecht ist dasselbe wie das Copyright Nein. Das amerikanische Copyright kann z.B. komplett verkauft werden, das Urheberrecht grundsätzlich nicht. Das Copyright legt seinen Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit, das deutsche Urheberrecht befasst sich darüber hinaus auch mit der ideellen Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Es gibt aber auch viele Gemeinsamkeiten. Z.B. entstehen sowohl Copyright als auch Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes. Anders als in Deutschland gibt es beim Copyright jedoch das freiwillige Copyright Office, eine zentrale Hinterlegungsstelle für Urheberwerke. Gemeinsam ist beiden Rechten auch, dass sie zwar unzählige Menschen betreffen, aber nur von wenigen verstanden werden. Die 10 häufigsten Mythen über das Copyright wurden schon 1994 aufgezeichnet und können hier nachgelesen werden.

Über den Autor
Steffen Büffel ist freiberuflich als Medien- & Verlagsberater, Trainer und Medienwissenschaftler tätig. Schwerpunkte: Crossmedia, Social Media und E-Learning. Seine Blogheimat ist der media-ocean. Außerdem ist er einer der Gründer der hardbloggingscientists.
Steffen Büffel | Social Media | 01.07.08, 08:30
 
 

24 Kommentare zu “10 Mythen über das Urheberrecht”
 
09:34 | Jul 01' 2008| Das Urheberrecht und seine Mythen | Probloggen schreibt:

[...] Bei den Blogpiloten hat Peter Schilling, Vorstand der PriorMart AG, gemeinsam mit Björn Gottschalkson, und Jens O. Brelle einen Gastbeitrag zum Thema Urheberrecht verfasst. Urheberrecht, was war das noch mal? Wikipedia hilft. 10 Mythen entlarven die 3 und stellen mal klar, was man im Alltag doch so gerne fälschlicherweise für bare Münze nimmt. Dabei gehen die Autoren auf die Verwendung des Copyright-Zeichens ein, klären wie kostenlose Inhalte verwendet werden dürfen, gehen auf das Zitieren von Inhalten ein, zeigen die Grenzen von Creative Commons auf und vieles mehr. Den ganzen Beitrag gibt`s bei den Blogpiloten zu lesen… szu=’http%3A%2F%2Fprobloggen.de%2F%3Fp%3D53′; szt=’Das+Urheberrecht+und+seine+Mythen’; [...]

 
16:11 | Jul 01' 2008| PatJe.de » Das gute alte Urheberrecht schreibt:

[...] Im Zeiten wo die Google Bildersuche nur einen Klick entfernt ist und man Texte doch schnell und einfach per Copy & Paste ins eigene Blog kopieren kann, geht manchmal unter, dass es noch soetwas wie ein Urheberrecht gibt. Bei den Blogpiloten findet man darum aktuell 10 Mythen über das Urheberrecht, die man sich auf jeden Fall zuziehen sollte. Andernfalls wird man mit den 8 Ausreden für Content Diebstahl wohl kaum weiterkommen. Zweites habe ich über Perun gefunden, der noch zwei weitere Ausreden hinzugefügt hatte. [...]

 
17:21 | Jul 01' 2008| Kosmopiloten » Blog Archive » 10 Mythen über das Urheberrecht schreibt:

[...] “Unsere Gastautoren sind ausgewiesene Experten in Sachen Urheberrecht und widmen sich in ihren zehn Mythen dem ein oder anderen Irrglauben zum Thema Urheberschaft. Pflichtlektüre für alle, die sich in Sachen Recht und Internet nicht wirklich sicher, sondern unwohl fühlen und Aufklärung suchen.” [...]

 
18:11 | Jul 01' 2008| 10 Urheberrechtsmythen geklärt - Tobbis Blog schreibt:

[...] 10 Mythen über das Urheberrecht [...]

 
20:46 | Jul 01' 2008| 10 Urheberrechtsmythen | mlogger schreibt:

[...] 01Jul  10 Urheberrechtsmythen Autor: Martin – Kategorie: kurz notiert – Trackback: URL Bei den Blogpiloten gibt es einen Artikel wo 10 Mythen berüglich des Urheberrechts behandeltwerden. Nicht von Laien, nein von Urheberrechtsexperten. Sehr zu empfehlen! [...]

 
21:56 | Jul 01' 2008| QPS 1.7.2008 | NIGHTLINE schreibt:

[...] 10 Mythen über das Urheberrecht Unsere Gastautoren sind ausgewiesene Experten in Sachen Urheberrecht und widmen sich in ihren zehn Mythen dem ein oder anderen Irrglauben zum Thema Urheberschaft. Pflichtlektüre für alle, die sich in Sachen Recht und Internet nicht wirklich sicher, sondern unwohl fühlen und Aufklärung suchen. [...]

 
22:49 | Jul 01' 2008| Marketing-Oase » Blog Archiv » Blogpiloten entmythisieren Urheberrecht schreibt:

[...] In meiner Arbeit mit meinen Kunden begegnen mir immer wieder abenteuerliche Vorstellungen über das Urheberrecht. Oftmals herrscht bei der Verwendung geschützten Materials überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vor. Umso erfreuter war ich, als ich bei den Blogpiloten gerade hübsch gesammelt zehn klassische Mythen erklärt fand: [...]

 
09:11 | Jul 02' 2008| 10 mythen zum urheberrecht. | text de luxe schreibt:

[...] Die Blogpiloten haben sie veröffentlicht, die 10 Mythen zum Urheberrecht. Danke dafür! Ich zitiere nur die Punkte, mehr zu lesen gibt es dann ebenda. (1) Ohne Copyright-Zeichen ist es nicht geschützt [...]

 
10:36 | Jul 02' 2008| …weil ich CiT bin! » 10 Mythen über das Urheberrecht schreibt:

[...] Bei den Blogpiloten gibt es einen schönen Gastbeitrag über 10 Mythen über das Urheberrecht. Wirklich lesenswert – aber nicht vergessen, beim nächsten Schwätzer einfach die Klappe zu halten. Auch wenn man schon innerlich “rolling on the floor” praktiziert. Immer schön grinsen -.- [...]

 
14:06 | Jul 02' 2008| martins privates blog : » 10 Mythen über das Urheberrecht schreibt:

[...] Die Blogpiloten haben 10 dieser Mythen zusammengefasst: 10 Mythen über das Urheberrecht   [...]

 
01:19 | Jul 03' 2008| zeitgeisty » Blog Archive » 10 Mythen über das Urheberrecht schreibt:

[...] In 10 Mythen über das Urheberrecht räumen Sie auf mit Vorurteilen wie Wenn ich ein Werk weiterentwickle, gehört das neue Werk mir oder Creative Commons und Open Source werden das Urheberrecht abschaffen. Unbedingt lesenswert. Vor allem der Schlusssatz zum Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright sollte nochmal dazu anregen: Gemeinsam ist beiden Rechten auch, dass sie zwar unzählige Menschen betreffen, aber nur von wenigen verstanden werden. [...]

 
18:50 | Jul 03' 2008| Stefan schreibt:

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wenn ich ein Gewinnspiel mache und das Produkt X verlose. Kann ich dann ein offizielles Produktfoto von dem Hersteller nutzen?

 
11:30 | Jul 06' 2008| Links of the Week (2008/27) :: cimddwc schreibt:

[...] 10 Mythen über das Urheberrecht (German) [...]

 
12:59 | Jul 06' 2008| ViennaWriter’sBlog » Blog Archive » Wo wir grad beim Urheberrecht waren… schreibt:

[...] Gerade habe ich bei blogpiloten.de einen sehr netten Artikel zum Urheberrecht vor allem im Internet gefunden. Sehr lesenswert! addthis_url = ‘http%3A%2F%2Fwww.unet.univie.ac.at%2F%7Ea0509812%2Fphp%2Fwordpress%2F%3Fp%3D370′; addthis_title = ‘Wo+wir+grad+beim+Urheberrecht+waren%26%238230%3B’; addthis_pub = ”; Copyright, Internet | wong it! [...]

 
17:15 | Jul 06' 2008| kriegs-recht.de : Kurz notiert #7 schreibt:

[...] 10 Mythen über das Urheberrecht Das Thema stand bei mir auch auf der Artikel-Todo-Liste, nun sind mir Jens O. Brelle, Peter Schilling und Björn Gottschalkson zuvorgekommen: Die drei decken 10 Mythen über das Urheberrecht auf, die wohl mit die “populärsten Irrtümer” in Sachen Urheberrecht sein dürften. [...]

 
17:29 | Jul 07' 2008| otto2 schreibt:

nice article

 
17:33 | Jul 07' 2008| jenna schreibt:

thanks for the great article

 
08:08 | Jul 08' 2008| stefan.waidele.info » Urheberrecht - Irrtümer, Aufklärer und Stöckchen… schreibt:

[...] Die 10 Urheberrechtsmythen gibt es jetzt auch auf deutsch. Ganz praktische Sache. Denn das Urheberrecht ist heute wohl noch wichtiger als 1994, als Templeton die ursprünglichen Mythen aufgeschrieben hat. (Ich habe vor knapp fünf Jahren darüber schon einmal gebloggt – da dürfte ein Re-Run wohl nicht so tragisch sein, oder? [...]

 
11:55 | Jul 08' 2008| RA Christian Weber schreibt:

Hallo an alle, die sich zum Thema Urheberrecht, geistiges Eigentum und Internet informieren wollen.

Hier gibts noch weitere Informationen rund um die Themenbereiche Musik, Urheberrecht, Privatkopie, Filesharing, Tauschbörse, Urheberrechtsverletzung und Abmahnung:

http://www.wesafeyourcopyrights.org

Viel Spaß bei stöbern…

WeSafeYourCopyrights.org
Initiative zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet

RA Christian Weber
info@wesafeyourcopyrights.org

 
00:05 | Jul 09' 2008| Traum Liebe » Blog Archive » ha - Liebe und Sklaverei in der Neuen Ökonomi… schreibt:

[...] liebe > Traurigkeit und Verzweiflung kommt in mir auf, wenn ich miterleben > > muß, wie mir/uns die Basis zerstört wird, die Liebe auszuüben. Der > > Planet wird (systematisch?) zerstört. > > In diesem Kontext ist der Begriff “zerstört” unzutreffend. Es ist > ziemlich anmaßend vom Menschen anzunehmen, er sei in der Lage etwas > wie einen Planeten zu “zerstören”. Der Planet wird durch menschliche > Eingriffe lediglich modifiziert. Ob das Ergebnis dieser Modifikation > für den menschen von heute noch ein angenehmes Örtchen ist, bleibt > dabei aussen vor. Fest steht allerdings, daß das Leben als solches > sehr genügsam ist und an den unmöglichsten Orten Fuß fassen kann. Stimmt, ich meinte mit der Zerstörung, die Zerstörung der Oberfläche und Atmosphäre des Planeten. Auch war ich der Meinung, daß es letztendlich egal ist, ob die Menschen den Planeten verwüsten, und sich selbst ausradieren. Denn, so dacht ich, wenn irgendwo ein kleines Plänzchen überlebt, dann wird sich der Planet nach einigen vielen Jahren wieder “heilen”; heute glaube ich, daß man mit ein wenig Hirnschmalz auch den Planeten (die Masse) in Stücke reißen kann (auch wenn das jetzt anmaßend klingt, stolz muß man net drauf sein) > > Komm ich niedergeschlagen von den Fakten der Zerstörung die ich mir > > z.B. bei Telepolis reinziehe heim; nehmen mich Menschen in den Arm, > > die mich lieben; die ich liebe. Was wünsch ich mir mehr? Ich wünsch > > mir, ich könnt was ändern. Ich wünsch mir, daß die Menschen erkennen > > würden, daß in der Liebe der Schlüssel zum Glück liegt. > Du meinst damit wohl die Liebe zu einem anderen Menschen. Es gibt > aber auch noch andere Formen der Liebe, die nicht im Widerspruch zu > menschlichen Handlungen stehen, die Du augenscheinlich vehement > ablehnst Nicht ganz, die Liebe zwischen Mann und Frau; da kann ich nicht viel zu beitragen, obwohl ich mir auch darüber schon gedanken gemacht habe. Es gab mal so ein rotes Buch in dem die verschiedenen Arten der Liebe und zu lieben besprochen wurden (kann mich leider nicht mehr an Titel oder Autor erinnern). Doch mir war eigentlich schon als Kind bewußt, daß die Liebe die ich zu meiner Ma empfand, anders war als die Liebe die ich zu meinem Kindermädchen, meinen Vater, meinen Stiefvater, meinem Hund usw. empfand. Und irgendwann lag ich faul im meinem Bett herum und “plötzlich”, da hab ich mich umgeschaut und hab einfach alles geliebt, ob Gegenstand, Pflanze, Licht… irre fealing *g* Zerstörung steht im Widerspruch zur Liebe! Posted in Allgemein on Juli 8th, 2008 | [...]

 
13:16 | Jul 09' 2008| Blogpiloten klären über die 10 Mythen des Urheberrechts auf » Model Business, Top News » Deluxe Label schreibt:

[...] Auf der Seite der Blogpiloten gibt es einen sehr interessanten Beitrag, über die Mythen des Urheberrechts. Für Blogger, Fotografen aber auch Künstler, ist das Thema Urheberrecht eine durchaus ernst zu nehmende Sache. Folgende Punkte werden angesprochen: [...]

 
23:34 | Aug 07' 2008| 10 Mythen über das Urheberrecht | Roberts Blog schreibt:

[...] Die Blogpiloten haben einen interessanten Artikel für alle Leute geschrieben, die sich häufig im Netz bewegen oder auch aktiv an der Erweiterung des Umfangs teilhaben (sprich Blogger & Homepage-Besitzer). Doch auch für Privatanwendung im offline-Bereich gibt es nützliche Tipps. In einer Zeit, in der eine Abmahnwelle der anderen folgt und man mittels weniger Klicks alle möglichen Daten finden kann, die man selber auch benutzen möchte, sind solche Hilfen Gold (oder wenigstens eine stressfreiere Zeit) wert. [...]

 
13:58 | Aug 26' 2008| Wie schütze ich meine PS-Pinsel? - PSD-Tutorials.de - Forum schreibt:

[...] AW: Wie schütze ich meine PS-Pinsel? Hmm is natürlich blöd…aber viel machen wirst da net können Lies mal hier –> 10 Mythen über das Urheberrecht, Blogpiloten.de – willkommen im wir.netz Die Zauberwörter sind Urheberrecht + Wertschöpfungshöhe __________________ [...]

 
04:10 | Dez 22' 2010| Sven schreibt:

Das ist ja mal sehr interessant….guter Artikel!Bildbearbeitung, Fotobearbeitung

 
 
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