Ein ewiger Streit scheint das Thema "Forenhaftung" an deutschen Gerichten zu sein. Was dürfen Nutzer im Netz und wann haftet ein Foren- oder Weblog-Betreiber bei Rechtsverstößen seiner Leser? Nachdem das Hamburger Landgericht erst vor kurzem eine generelle Kommentarhaftung bestätigte, die auch dann greift, wenn der Betreiber eines Forums den Inhalt eines Kommentar nicht kennt, so hat das Landgericht Berlin hier eine andere Auffassung: Das LG Berlin sprach die Betreiber der Plattform MeinProf.de in einem aktuellen Verfahren frei und urteilte: Die Betreiber müssen beleidigende Kommentare Dritter erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. Gerichte in Deutschland urteilen fallabhängig: In derlei grundsätzlichen Fragen die einige tausend Foren, Weblogs, Online-Zeitungen und Web 2.0-Angebote betrifft allerdings, wird es Zeit für eine übergerichtliche und evt. gesetzliche Feststellung. [tags]gesetz,haftung,recht[/tags]

Über den Autor
Thomas Gigold ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen.
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Thomas Gigold | Social Media | 04.06.07, 14:30
 
 

2 Kommentare zu “Forenhaftung: Ewiger Streit”
 
17:58 | Jun 04' 2007| UPLOAD » Neues Urteil in Sachen Forenhaftung schreibt:

[...] Bei der so genannten Forenhaftung, die auch Blogger betreffen könnte, gibt es ein neues Urteil. Das Landgericht Berlin entschied dabei zugunsten des Betreibers von MeinProf.de. Das geht aus einem Artikel in ihrem Blog hervor. Hintergrund: Auf dieser Plattform können Studenten über ihre Professoren urteilen. Zwei Entgleisungen hatten die Betreiber zwar entfernt, sollten dann aber per “strafbewehrter Unterlassungserklärung” außerdem unterschreiben, solche Fälle künftig von vornherein zu verhindern. Ansonsten drohten 3.000 Euro Strafe bei jedem Verstoß. Das Landgericht Berlin urteilte nun, dass es in diesem Fall keinen Unterlassungsanspruch gibt. Interessant ist das für Blogger, da sie im weitesten Sinne ebenfalls als Forenbetreiber gelten dürften. Gefunden bei: Golem, Digital Next, Blogpiloten.   [...]

 
11:17 | Jun 27' 2007| » Forenhaftung: Keine Überwachungspflicht, Blogpiloten.de - Weblog Update Weekly schreibt:

[...] Thomas Gigold | Web 2.0 |   Lesezeichen hinzufügen bei… del.icio.us Mr. Wong Yigg Webnews Digg   Kommentarverfassen [...]

 
 
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