Wenn Sie RSS-Feeds zur Verfügung stellen, dann MUSS man davon ausgehen, dass Sie mit der weiteren Verwendung der darüber gelieferten Inhalte auch auf fremden Webseiten einverstanden sind. [...] Von daher haben wir uns also weder rechtlich noch in kollegialer Hinsicht unter Webmastern gesehen auch nur das Geringste vorzuwerfen.Anschließend droht er dem Urheber der entführten Inhalte noch mit rechtlichen Schritten, sollte es Pahl nicht unterlassen über den Fall zu schreiben und verabschiedet sich freundlich. Mit dieser Ansicht allerdings irrt Sportal1: Auch RSS-Feeds stehen unter dem urheberrechtlichen Schutz und dürfen aus diesem Grund nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers über die vom Gesetz zugelassenen Nutzungen hinaus verarbeitet werden. Ein Umstand, den so mancher Unternehmer schnell vergisst, wenn es um RSS geht. Mittlerweile scheint das Angebot der "aggregierten Gäste-Weblogs" bei Sportal1 gelöscht zu sein. [tags]rss,recht[/tags]
Über den Autor
Thomas Gigoldist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen.


















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