Der J!Cast beschäftigt sich in seiner aktuellen Ausgabe mit dem Thema Abmahnung und Satire: Darf Satire wirklich alles? Oder sind Unternehmenspersönlichkeitsrechte und Persönlichkeitsrechte höher zu bewerten als ein Witz? Und kann die aggressive Werbung eines Unternehmens (im konkreten Fall des MediaMarkt) die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen? Der J!Cast ist ein Podcast, in dem regelmäßig Interviews mit Medienrechtsexperten zu aktuellen Ereignissen oder Urteilen veröffentlicht werden. Laura Dierking produziert diesen im Rahmen ihrer Dissertation an der Uni Münster. [tags]recht,abmahnung,gesetz[/tags]

Über den Autor
Thomas Gigold ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen.
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Thomas Gigold | Firma 2.0 | 07.02.07, 13:50
 
 

1 Kommentar zu “Was darf Satire?”
 
23:04 | Feb 25' 2007| margot schreibt:

Auch auf meiner Webseite wurde Satire bzw. Karikaturen abgemahnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
 
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